Pfarrgemeinderat (PGR)
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, in dem Gemeindemitglieder alle wesentlichen Fragen bearbeiten, die für die Gestaltung des Gemeindelebens von Bedeutung sind.
Die Aufgaben, in denen sich der jeweilige PGR langfristig oder in Projekten engagieren kann, reichen von der Hinführung zu den Sakramenten über die Sorge für Alte und Kranke, Gottesdienste und Jugendarbeit bis hin zur Familienpastoral. Die Gestaltung von Festen sowie Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit gehören ebenfalls zur Aufgabenvielfalt des PGR.
Deshalb ist es wichtig, dass aus vielen Bereichen Menschen im Pfarrgemeinderat mitwirken. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Wählbar für den Pfarrgemeinderat ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zusätzlich können weitere Mitglieder berufen werden.
Zum PGR gehören: der Pfarrer, bis zu acht gewählte Männer und Frauen, ein vom Kirchenvorstand delegierter Vertreter und alle Hauptamtlichen (falls vorhanden).
Aktuelle Mitglieder des Pfarrgemeinderates (von links):
Pastor Andreas Pohlmann, Ursula Krüssel, Jutta Beckmann, Anneliese Wilken, Angela Husmann, Angela Stroot, Bärbel Krüssel, Claudia Menke