Kirchenvorstand (KV)
Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig. Er entscheidet, wenn zum Beispiel der Glockenturm saniert, ein Grundstück verpachtet oder eine Mitarbeiterin eingestellt werden soll. Der Kirchenvorstand ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Seine Aufgaben sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz festgelegt. Zu ihnen gehören die Feststellung des Haushaltsplans, die Prüfung der Jahresrechnung und die Führung eines Vermögensverzeichnisses. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Zum Kirchenvorstand gehören: der Pfarrer, sechs gewählte Mitglieder, ein vom Pfarrgemeinderat delegierter Vertreter und ein Rendant (zuständig für Kassen- und Rechnungswesen).
Aktuelle Mitglieder des Kirchenvorstands (von links):
Pastor Andreas Pohlmann, Monika Hüsers, Andreas Bokholt, Stefan Koers, Helmut Hüsers, Heinz Fischer, Josef Hüsers, Hans-Hermann Hüsers